Beratungseinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Pflegekasse möchte sichergehen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird. Über einen Beratungseinsatz kann auch auf eventuelle Pflegefehler aufmerksam gemacht und diese behoben werden.

Der Beratungseinsatz erfolgt zu Ihrer Unterstützung.

Sie vereinbaren mit mir einen Termin. Ich besuche Sie dann dort, wo die Pflege stattfindet -also in der Regel bei Ihnen zu Hause. So kann ich mir einen Überblick über die aktuelle Pflegesituation machen und Sie optimal beraten.

  • Ich informiere Sie über Angebote und Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder Umbaumaßnahmen für die Wohnung, aber auch Entlastungs- und Beratungsangebote sowie Pflegeschulungen und -kurse.
  • Ich spreche mit Ihnen über Probleme, die bei der Pflege auftreten, und helfe Ihnen, diese zu lösen.
  • Ich überprüfe, ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad notwendig ist, und empfehle Ihnen bei Bedarf einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
  • Die Beratung wird auf einem Formular dokumentiert, das Sie unterschreiben. Empfehle ich bestimmte Maßnahmen, die die Pflegesituation verbessern sollen, so wird das ebenfalls auf dem Dokument vermerkt.
  • Die Pflegekasse erhält von mir den Nachweis über den Beratungsbesuch.

Sie organisieren die Pflege selbst und nehmen keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch?

In diesem Fall sind sie verpflichtet einen Beratungseinsatz nach §37 SGB XI Abs. 3 in folgendem Turnus abzurufen

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich

Bei Pflegegrad 1 können sie den Beratungseinsatz einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.

Sie werden von einem professionellen Pflegedienst versorgt?

Auch in diesem Fall können sie einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Termin verpasst – und nun?

Um weiterhin Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie die Beratung regelmäßig wahrnehmen. Versäumen Sie einen Termin, werden Sie von Ihrer Krankenkasse darauf hingewiesen, den Beratungsbesuch bis zu einem bestimmten Termin durchzuführen. Wird der Beratungseinsatz auch dann nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Nach mehrfacher Erinnerung ohne Nachweis für eine Beratung kann die Leistung sogar komplett gestrichen werden.


© Betreuung zu Hause - Sabine Hans, Neunkirchen 2018